PulseHeberg Lifeline — Besondere Bedingungen
Version gültig ab 23.10.2026SAS PulseHeberg
9, Boulevard de Strasbourg – 83000 Toulon (France)
Société par Actions Simplifiée au capital de 1 000 euros
RCS Toulon 824 070 619 – TVA Intracommunautaire : FR29824070619
In diesem Dokument
Artikel 1 - Gegenstand, Vertragsunterlagen und Definitionen
1.1 Gegenstand
Diese Besonderen Bedingungen („BB“) regeln, unter welchen Voraussetzungen SAS PulseHeberg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Toulon unter 824 070 619, mit Sitz in 9, boulevard de Strasbourg, 83000 Toulon („PulseHeberg“), die Option „PulseHeberg Lifeline“ („Option“) und Einzeleinsätze auf den VPS ihrer Kunden erbringt.
1.2 Vertragsunterlagen
Die BB ergänzen die Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen von PulseHeberg („AGB“). Gemäß Artikel 1.3 der AGB haben die BB bei Widersprüchen Vorrang. Die Bedingungen für den VPS selbst bleiben unverändert.
1.3 Definitionen
- Geeigneter VPS: bei PulseHeberg gebuchter Linux-VPS, der Artikel 2.1 erfüllt.
- Anfrage: vom Kunden per Ticket im Kundenbereich gestellte Anfrage zu einem geeigneten VPS.
- Einsatz: sämtliche Maßnahmen von PulseHeberg zur Bearbeitung einer Anfrage: Analyse, Diagnose, Arbeiten am VPS, Prüfungen und Bericht.
- Zeitraum: drei (3) aufeinanderfolgende Monate ab Aktivierung der Option oder ihrer erneuten Aktivierung unter den Bedingungen von Artikel 3.1, unabhängig vom Abrechnungsrhythmus.
- Guthaben: je Zeitraum in der Option enthaltene Einsatzzeit.
- Systemumfang: Leistungen gemäß Artikel 2.2.
- Unterstützung: Hilfe bei vom Kunden installierter Software gemäß Artikel 2.3, im französischen Original „Concours“.
- Einzeleinsatz: einzeln bestellter Einsatz auf einem geeigneten VPS ohne Option.
- Snapshot vor dem Einsatz: von PulseHeberg vor einer Änderung erstellter VPS-Snapshot gemäß Artikel 4.4.
Artikel 2 - Eignung, Umfang und Ausschlüsse
2.1 Eignung
Die Option und Einzeleinsätze sind auf Linux-VPS der Cloud-Produktreihen von PulseHeberg verfügbar, deren Betriebssystem:
- über die automatische Installation von PulseHeberg installiert wurde (zum Stand dieser BB: Debian, Ubuntu, AlmaLinux und Rocky Linux);
- in einer noch vom Herausgeber gepflegten Version betrieben wird.
Ein per ISO-Abbild installiertes System fällt nur unter die Unterstützung. Ausgeschlossen sind Windows-Systeme, dedizierte Server, Bring Your Own Server (BYOS) und Business-Angebote mit eigenen Bedingungen. Eine Option deckt nur einen VPS ab.
Technische Voraussetzungen. Für die Option und Einzeleinsätze muss der Kunde:
- den QEMU-Gastagenten („QEMU-Agent“) auf dem VPS installiert haben und aktiv halten;
- den von PulseHeberg bereitgestellten öffentlichen SSH-Schlüssel („PulseHeberg-Lifeline-Schlüssel“) gemäß der veröffentlichten Anleitung installiert haben.
Diese Voraussetzungen werden bei jeder Anfrage geprüft. Fehlt eine davon, ist kein Einsatz möglich, bis der Kunde Abhilfe schafft; der Zeitraum wird nicht verlängert und Guthaben nicht übertragen.
2.2 Systemumfang
PulseHeberg unterstützt bei einzelnen Anfragen zum Betriebssystem des VPS, insbesondere bei:
- Systemstart (Bootloader, fstab, Kernel) und Dienstverwaltung;
- Paketverwaltung und einzelnen Systemupdates einschließlich Upgrade auf eine höhere Hauptversion;
- VPS-Zugang: SSH, Schlüssel, Benutzer, Gruppen, Berechtigungen und sudo;
- Netzwerkkonfiguration (IPv4, IPv6, DNS-Auflösung, Routing) und lokaler Firewall;
- Speicher: Partitionen, Dateisysteme, Einhängepunkte und Speicherplatz;
- Leistungsdiagnose und Analyse von Systemprotokollen;
- Installation und Inbetriebnahme eines von der Distribution bereitgestellten Pakets;
- Absicherung des Systems nach einem Sicherheitsvorfall unter den folgenden Bedingungen.
Diese Liste ist beispielhaft. Bei Unklarheiten teilt PulseHeberg dem Kunden im Rahmen der Vorprüfung nach Artikel 4.2 vor jeder Zeitabrechnung mit, welche Kategorie gilt.
Absicherung nach einem Vorfall. Wurde der VPS kompromittiert, kann PulseHeberg auf Anfrage des Kunden und soweit möglich verdächtige Zugänge und Schlüssel widerrufen, erkannte Schadkomponenten entfernen, Sicherheitsupdates anwenden sowie SSH und Firewall härten. Diese Leistung garantiert nicht die Beseitigung jeder Kompromittierung. PulseHeberg kann eine vollständige Neuinstallation aus einer sauberen Quelle empfehlen, wenn dies zur Wiederherstellung einer vertrauenswürdigen Umgebung erforderlich erscheint, ohne eine absolute Beseitigung sämtlicher Risiken zu garantieren. Maßnahmen nach den AGB, insbesondere das Abschalten des VPS, und die dort geregelte Wiederinbetriebnahme bleiben unberührt.
2.3 Unterstützung
Über den Systemumfang hinaus kann PulseHeberg bei vom Kunden installierter Software helfen: Webservern, Programmiersprachen, Datenbanken, Containern, Verwaltungsoberflächen, E-Mail und Zertifikaten. Diese Unterstützung umfasst Analyse, Diagnose, Beratung und, soweit möglich, Korrektur.
PulseHeberg kann solche Unterstützung ablehnen oder beenden, wenn ihre Fortsetzung nicht mehr sinnvoll erscheint. Die Zeit wird vom Guthaben abgezogen.
2.4 Ausschlüsse
Von Option und Einzeleinsätzen ausgeschlossen sind:
- Entwicklung, Änderung oder Fehlersuche in Anwendungscode;
- Daten-, Website- oder Servermigrationen;
- eingehende Untersuchung eines Sicherheitsvorfalls: forensische Analyse, Ermittlung von Ursprung oder Urheber;
- Wiederherstellung gelöschter oder beschädigter Daten außer aus einem vorhandenen Snapshot;
- fortlaufende oder geplante Leistungen: Überwachung, vorbeugende Wartung, regelmäßige Updates und Backups;
- Schulungen;
- nach Artikel 2.1 ungeeignete Systeme und Konfigurationen.
Ausgeschlossene Leistungen können gesondert angeboten werden; PulseHeberg steht es frei, ein Angebot zu erstellen oder nicht.
2.5 Keine laufende Verwaltung
Die Option ist keine laufende Serververwaltung: PulseHeberg handelt nur auf Anfrage des Kunden. Administration, Betrieb und Sicherheit des VPS sowie Verantwortung für Daten und Backups verbleiben beim Kunden.
Artikel 3 - Guthaben und Zeitabrechnung
3.1 Guthaben
Die Option umfasst sechzig (60) Minuten je Zeitraum und VPS. Das Guthaben steht ab Aktivierung bereit. Mit dem wirksamen Ende der Option ist das Guthaben nicht nutzbar. Wird die Option für denselben VPS vor Ende eines zuvor begonnenen Zeitraums erneut gebucht, wird ausschließlich dessen unverbrauchter Reststand ohne neue Zuteilung oder Verlängerung wieder verfügbar; der folgende Zeitraum beginnt zum ursprünglich vorgesehenen Termin. Zwischen Ende des alten und Aktivierung des neuen Abonnements ist kein Guthaben nutzbar. Beginnt das neue Abonnement ab Ablauf des früheren Zeitraums, beginnt mit Aktivierung der neuen Option ein neuer Dreimonatszeitraum mit sechzig (60) Minuten Guthaben.
3.2 Abrechnung
Einsatzzeit wird in unteilbaren Einheiten von fünfzehn (15) Minuten abgerechnet, mindestens eine Einheit je Anfrage, innerhalb der nach Artikel 4.2 bestätigten Obergrenzen. Analyse, Diagnose, Arbeiten am VPS, Prüfungen und Berichtserstellung werden angerechnet. Nicht angerechnet werden:
- vorbereitende Gespräche zur Vorprüfung vor dem Einsatz;
- bei der Vorprüfung als nicht abgedeckt eingestufte Anfragen;
- Wiederherstellung des Snapshots vor dem Einsatz, die der Kunde innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Einsatz anfragt.
3.3 Zuordnung
Zeit wird dem Zeitraum zugeordnet, in dem sie anfällt. Ein Einsatz über zwei Zeiträume verbraucht Guthaben aus beiden.
3.4 Kein Übertrag
Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt am Ende des Zeitraums. Es ist weder übertragbar, erstattungsfähig oder abtretbar noch auf einen anderen VPS übertragbar.
3.5 Übersicht
Jeder Bericht nennt verbrauchte Zeit und Restguthaben. Der Kunde kann den Guthabenstand jederzeit per Ticket erfragen.
Artikel 4 - Ablauf der Einsätze
4.1 Anfrage
Der Kunde stellt die Anfrage per Ticket im Kundenbereich und wählt den betroffenen VPS. Er beschreibt Symptome, deren Beginn, Fehlermeldungen und bereits versuchte Maßnahmen. Die Unterstützung erfolgt ausschließlich per Ticket; telefonische Unterstützung ist nicht enthalten.
4.2 Vorprüfung und Schätzung
PulseHeberg teilt mit, ob die Anfrage zum Systemumfang, zur Unterstützung oder zu einem Ausschluss gehört. Vor Beginn nennt die Schätzung die geplanten Maßnahmen, die anrechenbare Dauer, das einzusetzende Guthaben, den Tarif und den maximal zu zahlenden Betrag einschließlich MwSt. unter Berücksichtigung der Abrechnungseinheiten. Die vom Kunden bestätigte Schätzung begrenzt Guthabenabzüge und Kosten für die Anfrage. Wird für dieselbe Anfrage mehr Zeit benötigt, übernimmt PulseHeberg die Differenz: Sie wird weder berechnet noch vom Guthaben abgezogen. Ein kürzerer Einsatz wird nach tatsächlichem Aufwand unter Beachtung der Zeiteinheiten und Mindestbeträge abgerechnet.
4.3 Freigabe
Kein Einsatz beginnt ohne ausdrückliche Zustimmung des Kontoinhabers oder eines bevollmächtigten Kontakts nach Bestätigung der Schätzung nach Artikel 4.2. Diese Zustimmung wird schriftlich im Ticket zusammen mit der Annahme der Schätzung erfasst. Wünscht der Kunde bei einem Einzeleinsatz einen Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist, werden die Zustimmungen nach Artikel 9.5 ebenfalls ausdrücklich in diesem Ticket erfasst. Sie umfasst den VPS-Zugriff, die Erstellung des Snapshots, notwendige Neustarts und die Abrechnung innerhalb der bestätigten Obergrenzen. Die Freigabe gilt nur für die Anfrage; eine gesonderte Leistung erfordert eine neue Schätzung und Zustimmung. Das Überschreiten der Schätzung für dieselbe Anfrage rechtfertigt keine zusätzliche Zahlungsforderung. PulseHeberg kann Anfragen ablehnen, deren Urheber nicht identifiziert werden kann.
4.4 Snapshot vor dem Einsatz
Vor jeder Änderung erstellt PulseHeberg soweit möglich einen Snapshot mit seinen Werkzeugen zur Infrastrukturverwaltung, auch bei Tarifen ohne kundenseitige Snapshot-Erstellung wie Economy. Nutzt dieser Snapshot die dem Kunden zugänglichen Speicherplätze und sind alle belegt, benennt der Kunde einen zu löschenden Snapshot oder kann schriftlich auf den Snapshot vor dem Einsatz verzichten.
Ist die Erstellung unmöglich oder schlägt sie fehl, informiert PulseHeberg den Kunden vor Änderungen am VPS. Der Kunde entscheidet schriftlich, ob der Einsatz ohne Snapshot fortgesetzt oder verschoben wird. Ein erstellter Snapshot wird sieben (7) Tage aufbewahrt und danach gelöscht, sofern der Kunde nicht im Rahmen verfügbarer Kapazitäten etwas anderes verlangt. Er ersetzt kein Backup.
4.5 Zugriff
PulseHeberg greift mit dem Lifeline-Schlüssel auf den VPS zu und nutzt bei fehlendem SSH-Zugang die Verwaltungswerkzeuge seiner Infrastruktur. Das Vorhandensein des Schlüssels gilt nicht als Erlaubnis: Er wird nur für eine nach Artikel 4.3 genehmigte Anfrage verwendet; jede Verbindung steht im Bericht. Den zugehörigen privaten Schlüssel bewahrt PulseHeberg auf und beschränkt den Zugriff auf mit Einsätzen betraute Personen. Bei einem Schlüsselwechsel oder Verdacht auf Kompromittierung informiert PulseHeberg den Kunden und stellt Anweisungen zum Austausch des öffentlichen Schlüssels und Widerruf des alten bereit. Diese Mitteilung bewirkt keinen automatischen Austausch auf dem VPS. Der Kunde kann den Schlüssel vorbehaltlich Artikel 2.1 jederzeit entfernen. PulseHeberg verlangt niemals ein Passwort per Ticket oder E-Mail.
4.6 Zeiten und Bearbeitungsfristen
Anfragen werden an sieben Tagen pro Woche ohne Wochenend- oder Feiertagszuschläge entgegengenommen und bearbeitet. PulseHeberg bemüht sich um eine schnellstmögliche Übernahme, an Wochentagen in der Regel noch am selben Tag. Dies ist unverbindlich und weder eine garantierte Reaktionsfrist noch eine Service-Level-Vereinbarung (SLA) oder eine Zusage der Problemlösung am selben Tag.
4.7 Bericht
Nach dem Einsatz dokumentiert PulseHeberg im Ticket Maßnahmen, geänderte Dateien und Einstellungen, Empfehlungen, abgerechnete Zeit, Restguthaben sowie gegebenenfalls zusätzlich berechnete Zeit, deren Kosten und den von PulseHeberg übernommenen Aufwand über die Schätzung hinaus.
4.8 Ablehnung und Unterbrechung
PulseHeberg kann einen Einsatz ablehnen oder unterbrechen, wenn:
- die Anfrage außerhalb des Umfangs der Option liegt;
- der Einsatz die Integrität der Kundendaten oder Infrastruktur gefährdet;
- der VPS für rechtswidrige oder den AGB widersprechende Aktivitäten genutzt wird;
- der Kunde sich gegenüber dem Team missbräuchlich verhält.
Bereits aufgewendete Zeit bleibt abgerechnet, außer bei Ablehnung während der Vorprüfung.
Artikel 5 - Mehrarbeit und Einzeleinsätze
5.1 Unzureichendes oder aufgebrauchtes Guthaben
Sieht die Schätzung Aufwand über das verfügbare Guthaben hinaus vor, berechnet PulseHeberg diesen zum Abonnententarif in unteilbaren Einheiten von fünfzehn (15) Minuten und lässt den Höchstbetrag vor Beginn bestätigen. Abgerechnet wird der tatsächliche Aufwand innerhalb der bestätigten Schätzung. Zusätzlichen Aufwand über diese Schätzung hinaus für dieselbe Anfrage übernimmt PulseHeberg ohne weitere Berechnung oder Guthabenabzüge. Der Einsatz wird nicht allein wegen aufgebrauchten Guthabens oder einer überschrittenen Schätzung unterbrochen, um eine zusätzliche Zahlung anzufordern. Andere Gründe für Ablehnung oder Unterbrechung nach diesen BB bleiben bestehen.
5.2 Einzeleinsatz
Kunden mit geeignetem VPS ohne Option können einen Einzeleinsatz bestellen. Es gelten Artikel 2 bis 4. PulseHeberg prüft die Anfrage und lässt die Schätzung und den maximal zu zahlenden Betrag vor jeder Zahlung bestätigen. Der Einsatz beginnt nach Vorauszahlung eines ersten Blocks von dreißig (30) Minuten, der Mindestberechnung für jeden Einzeleinsatz. Weitere Zeit wird zum Einzeltarif in unteilbaren Einheiten von fünfzehn (15) Minuten innerhalb des bestätigten Betrags berechnet. Dauert dieselbe Anfrage länger als geschätzt, übernimmt PulseHeberg die Differenz ohne zusätzliche Zahlungsforderung.
5.3 Rechnungsstellung
Mehrarbeit und zusätzliche Zeit eines Einzeleinsatzes werden nach dem Einsatz berechnet und sind bei Rechnungseingang zahlbar.
Artikel 6 - Pflichten des Kunden
Zusätzlich zu Artikel 8 der AGB verpflichtet sich der Kunde:
- ein unabhängiges Datenbackup vorzuhalten; der Snapshot vor dem Einsatz ersetzt dieses nicht;
- richtige und vollständige Angaben zur Anfrage und zum VPS-Kontext zu machen;
- besondere Bedingungen mitzuteilen: Produktivbetrieb, gewünschtes Zeitfenster und sensible Daten;
- den VPS während eines Einsatzes nicht ohne Information an PulseHeberg zu ändern;
- notwendige Rechte und Lizenzen an der betroffenen Software zu besitzen;
- nach dem Einsatz die Funktionsfähigkeit zu prüfen und Auffälligkeiten innerhalb von sieben (7) Tagen im Ticket zu melden.
Artikel 7 - Haftung
7.1 Bemühenspflicht
Alle Lifeline-Leistungen, ob am Linux-System oder an vom Kunden installierter Software, unterliegen einer Bemühenspflicht gemäß Artikel 9.1 der AGB. PulseHeberg setzt die erforderlichen Fachkenntnisse und Sorgfalt nach den Regeln der Technik ein, ohne die Lösung des Problems, die Wiederinbetriebnahme des VPS oder ein bestimmtes technisches Ergebnis zu garantieren. Die Schätzung und ihre Bestätigung legen die vorgesehenen Maßnahmen sowie den genehmigten Zeit- und Kostenrahmen fest; sie stellen keine Ergebnisgarantie dar.
7.2 Umstände auf Kundenseite
Außer bei eigenem Verschulden haftet PulseHeberg nicht für Schäden aus dem Zustand des VPS vor dem Einsatz, unrichtigen oder unvollständigen Kundenangaben, Änderungen durch den Kunden oder Dritte oder einem fehlenden Backup.
7.3 Geschäftskunden
Artikel 9.2 der AGB gilt unter den Vorbehalten dieses Absatzes. Nach diesen BB ist die Gesamthaftung von PulseHeberg auf die für Option, Mehrarbeit und Einzeleinsätze des betroffenen VPS in den zwölf (12) Monaten vor dem haftungsauslösenden Ereignis gezahlten Beträge begrenzt. Bei Geschäftskunden sind Schäden durch Betriebsunterbrechung, Umsatzverlust sowie Verlust oder Veränderung von Daten ausgeschlossen. Der Kunde bleibt nach Artikel 6 für unabhängige Backups verantwortlich. Diese Obergrenze und Ausschlüsse gelten nicht bei grobem Verschulden oder Vorsatz, Personenschäden, wenn sie einer wesentlichen Vertragspflicht ihre Substanz entziehen würden, oder soweit zwingendes Recht sie verbietet. Für Verbraucher gilt Artikel 7.4.
7.4 Verbraucher
Gegenüber Verbrauchern richtet sich die Haftung von PulseHeberg nach dem allgemeinen Recht und den anwendbaren zwingenden Vorschriften. Haftungsobergrenzen und -ausschlüsse für Geschäftskunden sowie AGB-Bestimmungen, die den Ersatzanspruch eines Verbrauchers bei Pflichtverletzungen von PulseHeberg einschränken, gelten für sie nicht. Diese BB beschränken keine gesetzlichen Verbraucherrechte.
Artikel 8 - Personenbezogene Daten und Vertraulichkeit
8.1 Rollen und Gegenstand
Soweit ein Einsatz die Verarbeitung auf dem VPS gespeicherter personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden erfordert, bildet dieser Artikel die Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO für diese Vorgänge. Der Kunde handelt als Verantwortlicher oder, wenn er für einen Dritten tätig ist, als zur Beauftragung von PulseHeberg befugter Auftragsverarbeiter. PulseHeberg handelt entsprechend als Auftragsverarbeiter oder weiterer Auftragsverarbeiter. Diese Rollen betreffen die Verarbeitung für den Kunden; eigene Verarbeitungen von PulseHeberg zur Kontoverwaltung, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten unterliegen weiterhin seiner Datenschutzerklärung.
Die Verarbeitung dient ausschließlich der Vorbereitung, Ausführung und Nachbearbeitung der genehmigten Anfrage. Sie dauert so lange wie für diese Leistungen und die anschließende Behandlung nach Artikel 8.6 erforderlich. Je nach VPS und Anfrage umfasst sie Zugriff, Einsicht, Analyse, Änderung datenhaltiger Konfigurationen, begrenztes Kopieren nützlicher Diagnoseauszüge sowie Erstellung und Wiederherstellung des Snapshots vor dem Einsatz. Soweit erforderlich, sind Identifikations- und Kontaktdaten, Konten und Berechtigungen, technische Protokolle sowie Daten in betroffenen Dateien oder Datenbanken erfasst. Betroffen sein können der Kunde, seine Nutzer, Beschäftigten, Kunden, Interessenten, Korrespondenzpartner und andere darin genannte Personen.
8.2 Weisungen und Pflichten des Kunden
Dokumentierte Weisungen ergeben sich aus diesen BB, der Anfrage, der bestätigten Schätzung und schriftlichen Anweisungen im Ticket. PulseHeberg verarbeitet Daten nur danach, sofern keine andere gesetzliche Pflicht besteht; in diesem Fall wird der Kunde zuvor informiert, soweit dies nicht gesetzlich untersagt ist. PulseHeberg informiert den Kunden unverzüglich, wenn eine Weisung gegen die DSGVO oder andere anwendbare Datenschutzvorschriften zu verstoßen scheint.
Der Kunde bestimmt Zwecke und Rechtmäßigkeit seiner Verarbeitungen, stellt notwendige Informationen und Genehmigungen bereit und übermittelt nur benötigte Daten. Er weist vor dem Einsatz auf sensible Daten, Daten zu Straftaten und besondere Vertraulichkeitsanforderungen hin, damit angemessene Maßnahmen vereinbart werden können. Passwörter oder private Schlüssel werden nicht per Ticket übermittelt. Diese Verteilung entbindet PulseHeberg nicht von eigenen Pflichten.
8.3 Datenminimierung, Vertraulichkeit und Sicherheit
PulseHeberg beschränkt Zugriffe und Vorgänge auf unbedingt erforderliche Daten. Berechtigte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und handeln nur auf Weisung. Gemäß Artikel 32 DSGVO trifft PulseHeberg risikogerechte technische und organisatorische Maßnahmen: Beschränkung und Kontrolle der Zugriffe auf befugte Personen, Schutz der Administrationsschlüssel, Absicherung der Kommunikation, Protokollierung von Zugriffen und Änderungen, Schutz von Diagnoseauszügen und Wiederherstellungsmaßnahmen nach Artikel 4.4. Ihre Wirksamkeit wird regelmäßig überprüft. Daten werden nicht für eigene Zwecke von PulseHeberg weiterverwendet.
8.4 Weitere Dienstleister
Einsätze werden durch PulseHeberg-Personal oder in der Europäischen Union ansässige Dienstleister ausgeführt. Soll ein Dienstleister personenbezogene Daten für den Kunden verarbeiten, holt PulseHeberg die vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Kunden nach Mitteilung von Identität, Standort, übertragenen Vorgängen und relevanten Garantien des Dienstleisters ein. Diese BB sind keine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung weiterer Auftragsverarbeiter. PulseHeberg verpflichtet den Dienstleister schriftlich zu denselben Datenschutzpflichten und bleibt dem Kunden gegenüber für deren Einhaltung verantwortlich. Eine Übermittlung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt dabei nicht ohne dokumentierte Weisung und Einhaltung von Kapitel V DSGVO.
8.5 Unterstützung und Datenschutzverletzungen
Unter Berücksichtigung der Verarbeitung und verfügbarer Informationen unterstützt PulseHeberg den Kunden bei Betroffenenanfragen und Pflichten zu Sicherheit, Datenschutzverletzungen, Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen. Betroffenenanfragen zu für den Kunden verarbeiteten Daten werden unverzüglich weitergeleitet; ohne Weisung oder gesetzliche Pflicht antwortet PulseHeberg nicht an seiner Stelle.
PulseHeberg meldet dem Kunden Verletzungen der für ihn verarbeiteten personenbezogenen Daten unverzüglich nach Bekanntwerden. Verfügbare Informationen zu Art, wahrscheinlichen Folgen, betroffenen Personen und Daten, Kontaktstelle sowie getroffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen werden mitgeteilt und nach Verfügbarkeit ergänzt. Meldungen an die Aufsichtsbehörde und betroffene Personen bleiben Aufgabe des Kunden, sofern kein ausdrücklicher Auftrag oder eine eigene gesetzliche Pflicht von PulseHeberg besteht.
8.6 Kopien, Speicherung und Ende der Verarbeitung
Außerhalb des VPS werden nur unbedingt nützliche Protokoll- oder Konfigurationsauszüge begrenzt und geschützt im Ticket gespeichert. Für den Snapshot vor dem Einsatz gilt Artikel 4.4. Am Ende der Verarbeitungsleistungen löscht PulseHeberg die im Auftrag verarbeiteten Daten und Kopien oder gibt sie entsprechend der dokumentierten Wahl des Kunden zurück und löscht verbleibende Kopien, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Weisungen können im Ticket erfolgen. Verbleibende technische Kopien werden isoliert, nicht anderweitig verwendet und ohne unangemessene Verzögerung gelöscht, sobald begründete technische Hindernisse entfallen, ohne unbegrenzte Aufbewahrung. Zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gespeicherte Daten bleiben auf das Erforderliche beschränkt und geschützt. Vom Kunden selbst auf seinem VPS gespeicherte Daten werden nicht allein wegen des Endes eines Einsatzes gelöscht.
8.7 Informationen und Überprüfung
PulseHeberg stellt Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieses Artikels bereit und ermöglicht und unterstützt Audits einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder dessen beauftragten Prüfer. Die Prüfung verfügbarer Unterlagen wird bevorzugt, wenn sie den Prüfungsbedarf erfüllt; notwendige Inspektionen werden dadurch nicht ausgeschlossen.
Gewöhnliche Audits erfolgen mit mindestens dreißig (30) Tagen Vorankündigung, einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten und während der Geschäftszeiten. Beauftragte Prüfer müssen unabhängig sein, dürfen keine Wettbewerber von PulseHeberg sein und unterliegen angemessener Vertraulichkeit. Angemessene und verhältnismäßige Kosten gewöhnlicher Audits trägt der Kunde nach zuvor mitgeteilten Modalitäten. Die Organisation schützt Sicherheit und Daten anderer Kunden, ohne eine wirksame Ausübung des Prüfungsrechts zu verhindern.
Diese Vorgaben zu Vorankündigung, Häufigkeit und Prüfer dürfen dringende Prüfungen bei einem Vorfall oder begründeten Anzeichen für Verstöße, Anforderungen zuständiger Behörden oder gesetzliche Pflichten nicht einschränken. Die Modalitäten werden den Umständen angepasst; PulseHeberg darf die Prüfung nicht nach freiem Ermessen verweigern. Angemessene und verhältnismäßige Kosten dieser Prüfungen trägt der Kunde, es sei denn, sie weisen einen Verstoß von PulseHeberg nach. Diese Kostenverteilung darf Prüfungen aufgrund zwingender Vorschriften nicht behindern. Informationen zu den Maßnahmen seiner Anfrage kann der Kunde per Ticket verlangen.
Artikel 9 - Preise, Abrechnung, Dauer, Kündigung und Widerruf
9.1 Preise
Es gelten die bei Buchung oder Bestellung auf der PulseHeberg-Website angezeigten Preise einschließlich Mehrwertsteuer. Zum Stand dieser BB: Option zu 25,00 € monatlich, 75,00 € je Quartal oder 270,00 € jährlich; Mehrarbeit für Abonnenten zu 22,50 € je fünfzehn (15) Minuten; Einzeleinsatz zu 27,00 € je fünfzehn (15) Minuten, mindestens dreißig (30) Minuten. Änderungen erfolgen nach Artikel 5.3 der AGB.
9.2 Abrechnung
Die Option wird im Voraus entsprechend dem Abrechnungsrhythmus des zugeordneten VPS berechnet: monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Dies beeinflusst das nach Artikel 3 je Zeitraum zugeteilte Guthaben nicht.
9.3 Aktivierung, Dauer und Kündigung
Die Option kann ausschließlich im Verwaltungspanel eines bereits aktivierten VPS im Kundenbereich gebucht und aktiviert werden. Sie wird nicht bei der Erstbestellung des VPS angeboten. Die Option läuft auf unbestimmte Zeit in aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen. Der Kunde kann sie jederzeit im Kundenbereich kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ohne anteilige Erstattung gemäß Artikel 12.2 der AGB wirksam. Kündigung oder Löschung des VPS beendet auch die Option. Mit dem wirksamen Ende der Option ist Restguthaben nicht nutzbar, vorbehaltlich der Wiederverfügbarkeit des historischen Reststands nach Artikel 3.1 bei erneuter Buchung für denselben VPS. Die Löschung des VPS führt zum endgültigen Verlust dieses Reststands.
9.4 Sperrung
Eine VPS-Sperrung nach den AGB setzt die Option aus, ohne den Zeitraum zu verlängern oder Guthaben zu übertragen.
9.5 Widerruf
Für Ausübung des Widerrufsrechts und Erstattung gilt Artikel 6 der AGB unter Vorbehalt zwingender Vorschriften, insbesondere zum Online-Widerruf.
Ein Leistungsbeginn vor Ablauf der vierzehntägigen (14) Widerrufsfrist erfordert das ausdrückliche Verlangen des Kunden. Beim Abonnement wird dieses bei der Aktivierung der Option im Kundenbereich über ein nicht vorausgewähltes Kontrollkästchen erfasst. Bei einem Einzeleinsatz wird dieses Verlangen ausdrücklich schriftlich im Ticket bei Annahme der Schätzung erfasst; der Kunde bestätigt dort außerdem, dass sein Widerrufsrecht nach vollständiger Erbringung der Leistung erlischt. PulseHeberg speichert Datum, Wortlaut und Vertragsreferenz dieser Zustimmung und bestätigt sie dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger. Ohne ausdrückliches Verlangen beginnt die Leistung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Diese Zustimmung zum vorzeitigen Beginn ist von der Einsatzgenehmigung nach Artikel 4.3 zu unterscheiden.
Bei Widerruf ist nur die bis zur Mitteilung tatsächlich erbrachte Leistung anteilig zum vereinbarten Gesamtpreis nach Artikel L221-25 des französischen Verbrauchergesetzbuchs zu bezahlen. Ohne ausdrückliches Verlangen oder vorgeschriebene Information ist hierfür nichts geschuldet.
Beim Abonnement wird die erbrachte Leistung anhand des tatsächlich verbrauchten Guthabens jedes betroffenen Zeitraums bewertet: Dessen Verhältnis zu den sechzig (60) Minuten des Zeitraums wird auf den tatsächlich gezahlten und diesem Zeitraum zuzuordnenden Abonnementbetrag des widerrufenen Vertrags angewandt. Bei jährlicher Abrechnung wird der gezahlte Betrag anteilig auf die Zeiträume des Jahres verteilt; für volle drei Monate gilt ein Viertel des gezahlten Jahrespreises. Bei monatlicher Abrechnung zählen nur bereits gezahlte, dem Zeitraum zuzuordnende Raten, ohne einen unbezahlten Quartalspreis zu unterstellen. Die Bewertung beruht nicht allein auf vergangener Kalenderzeit, ist kein gesonderter Tarif und bleibt auf gezahlte Beträge begrenzt. Sie darf den gesetzlich geschuldeten Wert der tatsächlich erbrachten Leistung nicht überschreiten; bei überhöhtem Gesamtpreis zählt deren Marktwert. Für diese Bewertung zählen ausschließlich die bis zur Widerrufsmitteilung im Rahmen des widerrufenen Vertrags tatsächlich geleisteten Einsatzminuten, ohne Aufrundung oder Mindestzeiten nach Artikel 3.2. Ein Verbrauch vor diesem Vertrag und lediglich reservierte Zeiten bleiben außer Betracht.
Beispiel: Wurde ein Monatsbetrag von 25 € inkl. MwSt. bezahlt und wurden tatsächlich 30 Einsatzminuten geleistet, bleiben für die erbrachte Leistung 12,50 € inkl. MwSt. geschuldet (30 / 60 × 25 €), vorbehaltlich der vorstehenden gesetzlichen Bedingungen.
Bei einem vor Fristablauf vollständig erbrachten Einzeleinsatz erlischt das Widerrufsrecht nur, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich der Ausführung zugestimmt und bestätigt hat, dass dieses Recht nach vollständiger Erbringung entfällt, gemäß Artikel L221-28 Nr. 1. Ein Einsatz beendet nicht das Widerrufsrecht für ein noch laufendes Abonnement.
Artikel 10 - Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen
PulseHeberg kann diese BB unter den Bedingungen von Artikel 15 der AGB ändern. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen mitgeteilt. Sie gelten ab Beginn des ersten Abrechnungszeitraums, der nach Ablauf dieser Frist beginnt. Lehnt der Kunde die Änderung ab, kann er die Option vor ihrem Wirksamwerden ohne Vertragsstrafe kündigen.
10.2 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Artikel 17 der AGB gilt.
10.3 Inkrafttreten
Diese BB, Version 1.0, treten am 23.10.2026 in Kraft.
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