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Besondere Bedingungen: BYOS Datacenter-Hosting

Version gültig ab 01.03.2026

SAS PulseHeberg

9, Boulevard de Strasbourg – 83000 Toulon (France)

Société par Actions Simplifiée au capital de 1 000 euros

RCS Toulon 824 070 619 – TVA Intracommunautaire : FR 82 824070619

Hinweis: Dieses Dokument wurde ausschließlich zu Informationszwecken übersetzt. Im Falle von Abweichungen ist die französische Originalfassung maßgeblich und allein rechtsverbindlich.
In diesem Dokument

Artikel 1 - Gegenstand und Geltungsbereich der Besonderen Bedingungen

1.1 Gegenstand

Diese Besonderen Bedingungen (nachfolgend „BB") legen die technischen Modalitäten, Pflichten und spezifischen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Datacenter-Hosting-Angebot „Bring Your Own Server" (nachfolgend „BYOS") von PulseHeberg fest.

1.2 Rangordnung der Vertragsdokumente

Diese BB ergänzen die Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen (CGU/CGV) von PulseHeberg. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser BB und denen der CGU/CGV haben diese BB Vorrang.

1.3 Annahme

Die Annahme des Angebots impliziert die Zustimmung zu diesen BB sowie zu den CGU/CGV von PulseHeberg.

Artikel 2 - Beschreibung des BYOS-Angebots

2.1 Allgemeine Darstellung

Das BYOS-Angebot ermöglicht es dem Kunden, seine eigene Serverausrüstung (von 1U bis 4U) in der von PulseHeberg betriebenen Datacenter-Infrastruktur hosten zu lassen.

Der Kunde hat keinen physischen Zugang zum Hosting-Standort. Sämtliche Arbeiten wie Rack-Einbau, Verkabelung, Stromanschluss und Interventionen werden ausschließlich von den technischen Teams von PulseHeberg durchgeführt.

2.2 Verantwortungsbereich

Der Kunde bleibt allein verantwortlich für seine Ausrüstung, sowohl in Hardware- als auch in Software-Hinsicht. PulseHeberg übernimmt keinerlei Überwachung des Servers, seines Betriebssystems oder der darauf laufenden Dienste.

Die Überwachung durch PulseHeberg beschränkt sich auf die Elemente der Hosting-Infrastruktur (Stromversorgung, Klimatisierung, Rack) sowie die Netzwerkkonnektivität.

2.3 Im Angebot enthaltene Leistungen

Das BYOS-Angebot umfasst:

  • Bereitstellung eines Platzes in einem geteilten Rack, entsprechend der abonnierten Höhe (1U bis 4U)
  • Dedizierte Stromversorgung über zwei getrennte Leitungen (A und B), zugeteilt zwischen 100W und 400W je nach gewähltem Angebot
  • Internet-Konnektivität auf Best-Effort-Basis über einen 10-Gbps-Port, mit einer garantierten Mindestbandbreite von 300 Mbps
  • Eine öffentliche IPv4-Adresse und ein IPv6 /64-Block, bereitgestellt von PulseHeberg
  • Netzwerkkonnektivität standardmäßig über einen RJ45-Port (1 Gbps oder 10 Gbps je nach Hardwarekompatibilität)
  • Technische Verwaltung ausschließlich durch PulseHeberg über Anfragen aus dem Kundenbereich

2.4 Einschränkungen des Angebots

Das Angebot ist ausschließlich im IP-Netzwerk von PulseHeberg verfügbar. Es umfasst nicht:

  • Die Einrichtung direkter BGP-Sitzungen zwischen dem Kunden und der Infrastruktur von PulseHeberg
  • Die Implementierung von Inter-Carrier-Verbindungen (Cross-Connect / XCO)

2.5 Ergänzende Optionen

Ergänzende Optionen sind auf Anfrage verfügbar, zu den auf der Website von PulseHeberg einsehbaren Tarifen:

  • BYOIP-Dienst (Bring Your Own IP) mit verwalteten BGP-Ankündigungen (vgl. Artikel 11)
  • Bereitstellung der Konnektivität über SFP 1G- oder SFP+ 10G-Modul anstelle des RJ45-Ports
  • Bereitstellung eines zweiten RJ45 1-Gbps-Ports für OOB-Zugang (IPMI- oder BMC-Schnittstelle)
  • Zuweisung zusätzlicher IPv4- oder IPv6-Adressen (aus dem Netzwerk von PulseHeberg)
  • Zuweisung zusätzlicher Stromkontingente bei Überschreitung der enthaltenen Kontingente
  • Durchführung manueller Datacenter-Interventionen (Installation, Neustart, physische Wartung)
  • Jede weitere individualisierte Leistung über den Kundenbereich

2.6 Weiterentwicklung des Angebots

Jede Weiterentwicklung des Angebots (technische Eigenschaften, kommerzielle Modalitäten, regulatorische Anforderungen) kann von PulseHeberg umgesetzt werden. Der Kunde wird auf elektronischem Wege mit einer Mindestfrist von zehn (10) Tagen vor Inkrafttreten der Änderung benachrichtigt.

Artikel 3 - Bestellung und Lieferung

3.1 Bestellbestätigung

Die Bestellung des BYOS-Angebots erfolgt ausschließlich online über die Website von PulseHeberg. Die Bestellung gilt als bestätigt ab dem vollständigen Eingang der Zahlung für den ersten Abonnementmonat, die Aktivierungsgebühren (FAS) und gegebenenfalls die abonnierten Optionen.

3.2 Versandanweisungen

Innerhalb von achtundvierzig (48) Geschäftsstunden nach Bestellbestätigung übermittelt PulseHeberg dem Kunden die Versandanweisungen für die Ausrüstung an die Adresse des Hosting-Standorts. Der Versand des Materials erfolgt durch den Kunden auf eigene Kosten über den Spediteur seiner Wahl.

3.3 Transport und Versicherung

Der Kunde bleibt allein verantwortlich für Verpackung, ordnungsgemäßen Transport und Versicherung seines Materials bis zum tatsächlichen Empfang durch PulseHeberg. Jeder während des Transports entstandene Schaden liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

3.4 Empfang und Rack-Einbau

Nach Empfang des Materials benachrichtigt PulseHeberg den Kunden per E-Mail und informiert ihn über den voraussichtlichen Termin des Rack-Einbaus im Rahmen des nächsten von seinen technischen Teams geplanten Installationszyklus.

3.5 Option Lieferung außerhalb des Zyklus

Hat der Kunde die Option Lieferung „außerhalb des Zyklus" abonniert, wird der Rack-Einbau innerhalb von vierundzwanzig (24) bis zweiundsiebzig (72) Geschäftsstunden nach Empfang des Materials geplant.

Artikel 4 - Pflichten des Kunden

4.1 Ausrüstung und Stromversorgung

Der Kunde behält die volle Verantwortung für die gehostete Ausrüstung. Es obliegt ihm insbesondere sicherzustellen, dass diese mit einer doppelten Stromversorgung ausgestattet ist.

Bei einer geplanten oder ungeplanten Unterbrechung auf einer der beiden Stromleitungen kann PulseHeberg nicht für eine Dienstunterbrechung haftbar gemacht werden, die ein nicht redundant versorgtes Gerät betrifft.

4.2 Hardwaredefekt

Bei einem Hardwaredefekt (Netzteil, Festplatte, Mainboard usw.) muss der Kunde, wenn er den Dienst aufrechterhalten möchte, auf eigene Kosten ein Ersatzteil bereitstellen. Der Einbau wird von den Teams von PulseHeberg durchgeführt, vorbehaltlich technischer Verfügbarkeit und nach Planung einer Intervention gemäß den im Angebot vorgesehenen Modalitäten.

4.3 Administration und Wartung

PulseHeberg führt keinerlei Überwachung der gehosteten Ausrüstung durch. Es obliegt dem Kunden, selbst sicherzustellen:

  • die Wartung und das ordnungsgemäße Funktionieren seines Servers
  • die Absicherung und Aktualisierung des Betriebssystems und der Software
  • die Sicherung seiner Daten
  • die Überwachung der von ihm bereitgestellten Dienste

4.4 Gesetzeskonformität

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Gesetzeskonformität der Nutzung seines Servers, insbesondere für sämtliche ausgehende Kommunikation über seine Infrastruktur. Er verpflichtet sich, die geltende Gesetzgebung einzuhalten, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Vertraulichkeit, Inhalte und Nutzung der Netzwerkressourcen.

4.5 Pflichtversicherung

Der Kunde muss eine Berufshaftpflichtversicherung (RCP) abschließen, die das Hosting von Ausrüstung in Einrichtungen Dritter abdeckt. PulseHeberg behält sich das Recht vor, jederzeit eine Bescheinigung anzufordern.

4.6 Technische Kompetenz

Mit der Bestellung des Angebots erkennt der Kunde an, über die für den Betrieb seines Servers erforderlichen technischen Kompetenzen zu verfügen. PulseHeberg kann nicht für Folgen haftbar gemacht werden, die aus mangelhafter Administration, einem Sicherheitsdefizit oder einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung des Angebots resultieren.

Artikel 5 - Ressourcennutzung

5.1 Netzwerkkonnektivität

Jedes BYOS-Angebot umfasst eine Netzwerkkonnektivität auf Best-Effort-Basis über einen 10-Gbps-Port, mit einer garantierten Mindestbandbreite von 300 Mbps pro Server. Diese 10-Gbps-Kapazität ist geteilt und nicht dediziert. Der Kunde kann punktuell davon profitieren, jedoch ist eine dauerhafte und intensive Nutzung der Bandbreite untersagt.

5.2 Begrenzung des Netzwerkverbrauchs

Der monatliche Netzwerkverbrauch, gemessen am 95. Perzentil, darf 300 Mbps nicht überschreiten, es sei denn, PulseHeberg hat vorher zugestimmt. Bei Verhalten, das die Integrität oder Stabilität des Netzwerks beeinträchtigen könnte, behält sich PulseHeberg das Recht vor, die Konnektivität vorübergehend einzuschränken oder anzupassen, um die Gesamtdienstqualität zu wahren.

5.3 Stromkapazität

Jedem Server wird gemäß dem abonnierten Angebot eine Stromkapazität zugewiesen. Eine gelegentliche Überschreitung dieser Kapazität im Rahmen von 100 zusätzlichen Watt und für eine maximale Dauer von zwei (2) Stunden pro Monat wird ohne Berechnung toleriert.

5.4 Stromüberschreitung

Jede Überschreitung über die Toleranzschwelle hinaus führt zur Berechnung einer Überschreitungspauschale zum geltenden Tarif auf der Website von PulseHeberg. PulseHeberg behält sich das Recht vor, die Stromversorgung vorübergehend anzupassen oder einzuschränken, um die Sicherheit der Infrastruktur zu wahren.

Artikel 6 - Verbotene Aktivitäten

6.1 Allgemeiner Grundsatz

Die Nutzung des BYOS-Angebots unterliegt der Einhaltung der geltenden französischen, europäischen und internationalen Gesetzgebung. Jeder Verstoß gegen die Nutzungsregeln kann Sanktionen bis hin zur Aussetzung oder Kündigung des Dienstes nach sich ziehen.

6.2 Spam

Jede Nutzung der Infrastruktur zum Versand unerwünschter E-Mails (Spam) ist streng verboten. Bei Missbrauch behält sich PulseHeberg das Recht vor, die betroffenen Dienste ohne Vorankündigung auszusetzen, den Zugang zu SMTP-Ports einzuschränken oder jede für den Schutz seiner Infrastruktur und seines Rufs als notwendig erachtete Maßnahme zu ergreifen.

6.3 Verbotene Aktivitäten

Der Kunde verpflichtet sich, seinen Server nicht für illegale, böswillige oder gegen die guten Sitten verstoßende Aktivitäten zu nutzen. Insbesondere verboten sind:

  • Port-Scanning und Eindringversuche
  • Denial-of-Service-Angriffe (DDoS)
  • Paket-Sniffing und Identitätsfälschung (Spoofing)
  • Ausnutzung von Sicherheitslücken
  • Betrieb oder Hosting eines TOR-Exit-Knotens
  • Bereitstellung offener Proxys oder VPNs
  • Massenversand von Akquise-E-Mails ohne Einwilligung
  • Betrieb kommerzieller VPN-Server mit hohem Datenverkehr
  • Jedes Verhalten, das darauf abzielt, Dritten zu schaden oder technische Beschränkungen zu umgehen

6.4 Sanktionen

Jeder schwerwiegende Verstoß gegen die Nutzungsregeln kann zur sofortigen Kündigung des betroffenen Dienstes ohne Entschädigung führen.

Artikel 7 - Pflichten von PulseHeberg

7.1 Dienstbereitstellung

PulseHeberg verpflichtet sich, die Hosting-Umgebung gemäß den Eigenschaften des abonnierten Angebots bereitzustellen: Stromversorgung, Klimatisierung, Netzwerkinfrastruktur.

7.2 Technischer Support

PulseHeberg leistet technischen Support bezüglich der Hosting-Infrastruktur und der Netzwerkkonnektivität. Der Support umfasst nicht die Administration des Servers, des Betriebssystems oder der vom Kunden installierten Anwendungen.

7.3 Physische Interventionen

Physische Interventionen an der Ausrüstung des Kunden (Neustart, Komponentenaustausch, Hardwarediagnose) werden von den Teams von PulseHeberg gemäß den im Angebot vorgesehenen Modalitäten und Tarifen durchgeführt.

7.4 Wartung

PulseHeberg kann Wartungsarbeiten an der Hosting-Infrastruktur durchführen. Der Kunde wird nach Möglichkeit vorab über geplante Eingriffe informiert.

Artikel 8 - Service Level Agreement (SLA)

8.1 SLA-Geltungsbereich

Das für das BYOS-Angebot geltende SLA bezieht sich ausschließlich auf die Hosting-Umgebung (Stromversorgung, Klimatisierung, von PulseHeberg betriebene Netzwerkinfrastruktur), außerhalb geplanter Wartungszeiträume.

Das SLA umfasst in keinem Fall die vom Kunden bereitgestellte Ausrüstung, noch die darauf installierten Betriebssysteme, Software oder Dienste. Die Anwendung des SLA auf die Stromversorgung setzt das Vorhandensein einer doppelten Stromversorgung an der Ausrüstung des Kunden voraus.

8.2 Verfügbarkeitszusage

PulseHeberg garantiert eine monatliche Verfügbarkeit von 99,99 % für die Hosting-Infrastruktur. Diese Garantie wird auf Grundlage der von PulseHeberg auf seiner offiziellen Statusseite gemeldeten Dienstunterbrechungen berechnet. Überwachungstools oder Berichte Dritter werden nicht als gültige Referenzen anerkannt.

8.3 Entschädigung

Jede Dienstunterbrechung, die die Stromversorgung oder Netzwerkkonnektivität betrifft und länger als fünfzehn (15) aufeinanderfolgende Minuten dauert und außerhalb geplanter Wartungszeiträume liegt, kann einen Anspruch auf Entschädigung in Form von Guthaben begründen:

Gemessene Verfügbarkeit Entschädigung
Von 99,99 % bis 99,95 % 5 % des monatlichen Betrags inkl. MwSt. (TTC)
Von 99,95 % bis 99,90 % 10 % des monatlichen Betrags inkl. MwSt. (TTC)
Unter 99,90 % 15 % des monatlichen Betrags inkl. MwSt. (TTC)

8.4 Guthabenbedingungen

Gewährte Guthaben sind nicht erstattungsfähig, nicht übertragbar und ausschließlich zur Begleichung zukünftiger, von PulseHeberg ausgestellter Rechnungen gültig. Diese Guthaben sind nicht mit anderen Aktionen oder kommerziellen Zugeständnissen kombinierbar.

8.5 Reklamationsfrist

Jeder Entschädigungsantrag muss vom Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Vorfall per Support-Ticket eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist wird keine Reklamation mehr berücksichtigt.

8.6 Ausschlüsse

Das SLA gilt nicht bei:

  • einem durch den Kunden oder einen Dritten verursachten Vorfall
  • einem gezielten Angriff (DDoS oder andere)
  • fehlender doppelter Stromversorgung an der Ausrüstung des Kunden (bei Stromvorfällen)
  • geplanten Wartungsarbeiten
  • höherer Gewalt

Artikel 9 - Datensicherungen und Datenintegrität

9.1 Keine Datensicherung

PulseHeberg führt keinerlei Datensicherungen der auf der Ausrüstung des Kunden im Rahmen des BYOS-Angebots gehosteten Daten durch. Die technische Infrastruktur erlaubt keinen Zugriff auf die Serverinhalte, die in der alleinigen Verantwortung des Kunden verbleiben.

9.2 Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist allein verantwortlich für den Schutz, die Integrität und die Aufbewahrung seiner Daten. Bei Verlust, Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung, unabhängig von der Ursache, kann PulseHeberg nicht haftbar gemacht werden.

9.3 Empfehlung

Dem Kunden wird dringend empfohlen, eigene externe Sicherungslösungen regelmäßig zu implementieren, um Datenverlust vorzubeugen.

Artikel 10 - Schutz gegen DDoS-Angriffe

10.1 Schutzmechanismen

PulseHeberg setzt Schutzmechanismen gegen verteilte Denial-of-Service-Angriffe (DDoS) ein, insbesondere volumetrischer Art, um die Stabilität seiner Netzwerkinfrastruktur aufrechtzuerhalten. Diese Schutzmaßnahmen zielen darauf ab, eine Sättigung der Netzwerkverbindungen zu verhindern und die Gesamterfahrung der Kunden zu bewahren.

10.2 Grenzen des Schutzes

Diese Maßnahmen können keine vollständige Immunität gegen alle Formen von DDoS-Angriffen garantieren. Bei einem Angriff, der die Infrastruktur erheblich beeinträchtigt, behält sich PulseHeberg das Recht vor, jede zum Schutz seiner Ausrüstung und anderer Kunden erforderliche Maßnahme zu ergreifen, einschließlich der vorübergehenden Begrenzung oder Aussetzung des angegriffenen Dienstes.

10.3 Verantwortung des Kunden

Der Kunde bleibt für die Absicherung seiner Ausrüstung verantwortlich. Es obliegt ihm, die erforderlichen ergänzenden Maßnahmen zu implementieren (Firewall, Anwendungsfilterung, Software-Absicherung), um die Auswirkungen gezielter oder residualer Angriffe abzumildern, die von den Schutzsystemen von PulseHeberg nicht blockiert werden.

Artikel 11 - Vertraulichkeit der Daten

11.1 Vertraulichkeitsverpflichtung

PulseHeberg misst dem Schutz und der Vertraulichkeit der von seinen Kunden gehosteten Daten höchste Bedeutung bei. Obwohl die Infrastruktur von PulseHeberg betrieben wird, verbleiben die Ausrüstung, Systeme und Daten unter der ausschließlichen Kontrolle des Kunden.

PulseHeberg verpflichtet sich, nicht auf die auf der Ausrüstung des Kunden gespeicherten Daten zuzugreifen, diese einzusehen oder weiterzugeben, außer im Falle gesetzlicher Verpflichtung.

11.2 Gerichtliche Anforderungen

Im Falle einer gerichtlichen Anforderung wird PulseHeberg den Anforderungen der zuständigen Behörden nachkommen und die angeforderten Informationen unter strikter Einhaltung der geltenden Gesetzgebung bereitstellen. Der Kunde wird über dieses Verfahren informiert, sofern nicht ein ausdrückliches gesetzliches Verbot oder eine Vertraulichkeitsanordnung dem entgegensteht.

Artikel 12 - BYOIP-Dienst (Bring Your Own IP)

12.1 Dienstbeschreibung

Der BYOIP-Dienst (Bring Your Own IP) ermöglicht es dem Kunden, seine eigenen IP-Adressen für seine gehostete Ausrüstung zu verwenden. Die Bestellung dieses Dienstes setzt die Validierung durch PulseHeberg voraus, dass der Kunde der rechtmäßige Inhaber der anzukündigenden IP-Adresspräfixe (IPv4/IPv6) ist. Der Kunde muss auf Anfrage jedes offizielle Dokument vorlegen, das diese Inhaberschaft belegt.

12.2 Verwaltung der BGP-Ankündigungen

Im Rahmen des BYOIP-Dienstes übernimmt PulseHeberg für den Kunden die technische Konfiguration, Ankündigung und Verwaltung der genannten Präfixe auf seiner Netzwerkinfrastruktur. Die Ankündigung erfolgt:

  • über die Autonome-System-Nummer (ASN) des Kunden, sofern dieser eine besitzt und dies wünscht
  • andernfalls über eine PulseHeberg gehörende ASN

12.3 Ausschluss direkter BGP-Sitzungen

Die Verantwortung für die Konfiguration und Wartung der BGP-Ankündigungen liegt ausschließlich bei PulseHeberg. Der BYOIP-Dienst beinhaltet nicht und ermöglicht nicht die Einrichtung einer direkten BGP-Sitzung durch den Kunden und erfordert von ihm keine spezifische Routing-Konfiguration.

Jeder Änderungsantrag bezüglich der Ankündigungen (Präfixwechsel usw.) muss über den Kundenbereich gestellt werden und wird von den Teams von PulseHeberg bearbeitet.

12.4 Konkurrierende Ankündigungen

Der Kunde behält die Möglichkeit, dieselben IP-Präfixe bei anderen Betreibern oder auf anderen Infrastrukturen anzukündigen. In diesem Fall erkennt der Kunde an, allein verantwortlich für die Kohärenz seiner globalen Routing-Richtlinie und etwaige daraus resultierende Instabilitäten oder Dienstverluste zu sein.

Die Haftung von PulseHeberg kann nicht für Dienstbeeinträchtigungen (Paketverlust, abnormale Latenz, Unerreichbarkeit) geltend gemacht werden, deren Ursache auf eine konkurrierende Ankündigung des Kunden außerhalb der Infrastruktur von PulseHeberg zurückzuführen ist.

12.5 Diagnoseberechnung

Bei einem technischen Vorfall wird, wenn die von PulseHeberg durchgeführte Diagnose ergibt, dass die Hauptursache auf eine externe Konfiguration des Kunden zurückzuführen ist, die Analyse- und Interventionszeit dem Kunden zum geltenden Stundensatz der Leistung „Manuelle Datacenter-Intervention" berechnet, der auf der Website von PulseHeberg einsehbar ist.

Artikel 13 - Laufzeit und Kündigung

13.1 Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit des Dienstes ist monatlich, durch automatische Verlängerung erneuerbar, und beginnt mit der Bestellbestätigung. Das Startdatum und die Dienstdauer sind auf der von PulseHeberg ausgestellten Rechnung angegeben.

13.2 Widerrufsrecht

Gemäß den Artikeln L221-18 ff. des französischen Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation) verfügt der Verbraucher-Kunde über ein Widerrufsrecht von vierzehn (14) Tagen ab dem Bestelldatum. Dieser Antrag ist per Support-Ticket oder per Post einzureichen.

Im Falle eines Widerrufs erfolgt die Erstattung anteilig für den nicht genutzten Zeitraum des Dienstes. Der Dienst bleibt geschuldet, solange die Ausrüstung des Kunden in der Infrastruktur von PulseHeberg vorhanden ist. Die Aktivierungsgebühren (FAS), die einer sofort erbrachten Leistung entsprechen, sind nicht erstattungsfähig.

13.3 Kündigung durch den Kunden

Die Kündigung kann jederzeit über den Kundenbereich beantragt werden. Sie wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam, sofern sie mindestens sieben (7) Tage vor dessen Ablauf eingereicht wird. Andernfalls wird sie auf den nächsten Ablauftermin verschoben.

13.4 Kündigung bei Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug bei Fälligkeit einer Rechnung:

  • wird der Netzwerkzugang zum Server innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden ausgesetzt
  • erfolgt bei ausbleibender Zahlung innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden auch die Aussetzung der Stromversorgung des Servers
  • wird der Dienst nach vollständigem Eingang aller ausstehenden Beträge wiederhergestellt

Bei längerer Aussetzung muss der Kunde, wenn er seine Ausrüstung zurückerhalten möchte, mindestens den Betrag für den Strom- und Netzwerkverbrauch während des Zahlungsrückstands begleichen.

Artikel 14 - Rücknahme der Ausrüstung

14.1 Rücknahmefrist

Bei Widerruf oder Kündigung wird die Ausrüstung von den Teams von PulseHeberg innerhalb von maximal fünfzehn (15) Kalendertagen nach dem tatsächlichen Dienstende entnommen.

14.2 Rücknahmegebühren

Die Ausrüstung wird dem Kunden erst nach vollständiger Begleichung der Rücknahmegebühren und Versandkosten zurückgeschickt. Die Rücknahmegebühren entsprechen den Aktivierungsgebühren (FAS) des Angebots gemäß dem auf der Website von PulseHeberg geltenden Tarif.

14.3 Versandkosten

Der Kunde trägt die Versandkosten für die Ausrüstung an die Adresse seiner Wahl. Der Versand erfolgt durch einen von PulseHeberg ausgewählten Spediteur mit Pflichtversicherung. Der berechnete Betrag entspricht den tatsächlichen Transport- und Versicherungskosten ohne Aufschlag. Ein Beleg kann dem Kunden auf Anfrage übermittelt werden.

14.4 Lagerung der Ausrüstung

Solange die Rücknahme- und Versandgebühren nicht beglichen sind, wird die Ausrüstung von PulseHeberg aufbewahrt. Die Lagerung ist für einen (1) Monat ab dem Dienstende kostenlos. Danach können Lagergebühren gemäß dem geltenden Tarif berechnet werden.

14.5 Transport und Reklamationen

Die Transportzeiten liegen nicht in der Verantwortung von PulseHeberg. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Schaden oder jede Unregelmäßigkeit innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach Empfang zu melden. Jede Reklamation wird an den Spediteur und die Versicherungsgesellschaft von PulseHeberg weitergeleitet, die auf Grundlage der vom Kunden vorgelegten Unterlagen über eine eventuelle Entschädigung entscheiden.

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